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Medusa
Mitglied



Dabei seit: 05.07.2001

Der Winter kommt.....! Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Da der Winter auch in diesem Jahr ganz bestimmt kommt, hab ich da mal ne Frage. Vielleicht kann mir jemand mit einer Auskunft helfen.
Ich wohne in einem Haus, das von einer Wohnungsbaugenossenschaft verwaltet wird. Leider kann der Hauswart aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr den Winterräumungsdienst übernehmen und die Genossenschaft hat ein Winterdienst beauftragt.
Diese Firma scheint ein einziger Sauhaufen(großes Grinsen)zu sein.Die lassen sich einfach nicht blicken und von Eis- und Schneebeseitigung kann keine Rede sein. Letzten Winter kamen sie bei Glatteis so gegen 18.30h mal vorbei.
Beschwerden bei der Genossenschaft blieben ohne Erfolg.
Wer hat da eigentlich die Verantwortung bei evt. Beinbrüchen? Die Genossenschaft oder der Winterräumdienst?

17.08.2002 13:04 Email an Medusa senden Homepage von Medusa Beiträge von Medusa suchen
flitzer
Seepferdchen



Dabei seit: 23.06.2001

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Hallo Medusa, vielleicht hilft dir das weiter. smile

Schneeräumpflicht Grundsätzlich ist der Eigentümer (Vermieter) für das Räumen und Streuen des Gehsteigs vor dem Haus und der Wege auf dem Grundstück verantwortlich. Er kann diese Pflicht aber im Mietvertrag durch eine entsprechende Regelung dem Mieter übertragen: entweder durch ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag oder durch den Verweis auf die Hausordnung, wenn die Schneeräumpflicht dort geregelt ist. ( OLG Frankfurt,16 U 123/87).
Dies entbindet den Vermieter aber nicht von seiner Pflicht, zu kontrollieren, ob der Mieter seiner Pflicht ordnungsgemäß nachkommt (OLG Dresden, 7U905/96), denn bei einem Unfall haften Mieter und Vermieter gesamtschuldnerisch. Selbst wenn kein Schaden eintritt, können bei Versäumnissen Bußgelder drohen.

Wird die Schneeräumpflicht an Dritte übertragen und die Durchführung nicht kontrolliert, haftet laut Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg der Hauseigentümer im Schadensfall.

Problematisch wird die Situation auch, wenn der Schneeräumpflicht wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen nicht nachgekommen werden kann. In diesem Fall ist man verpflichtet, Vertretung zu beschaffen (OLG Köln, 26 U 44/94).

Geräumt muss der Fussweg ab 7 Uhr früh sein. Bis 20 Uhr sollte dies auch so bleiben (OLG Köln, 2 U 159/85). Die Häufigkeit ist nicht genau festgelegt, ebenso die Art des Streuens. Relevant ist nur, daß die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Zu vorbeugenden Maßnahmen ist man jedoch nicht verpflichtet (BGH, III ZR 148/62), außer es wird etwa in den Medien vor Eisregen oder ähnlichem deutlich gewarnt.

Was, wenn doch ein Schaden eintritt? Dann übernimmt in der Regel die Privathaftpflichtversicherung den Schaden. Doch Vorsicht! Wird die Wohnung oder das Grundstück nicht ausschliesslich privat genutzt, benötigen Sie eine spezielle Haftpflichtversicherung.

Quelle: Focus Online

17.08.2002 15:04 Email an flitzer senden Homepage von flitzer Beiträge von flitzer suchen
Medusa
Mitglied



Dabei seit: 05.07.2001

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Danke Flitzer, das hilft mir sogar sehr. Ich will die Genossenschaft nämlich anschreiben, ob sie auch in diesem Winter ihrer Pflicht nicht nachkommen wollen und da kann ich doch gleich mit schwerem Geschütz auffahren. nicken Regeln

17.08.2002 15:19 Email an Medusa senden Homepage von Medusa Beiträge von Medusa suchen
flitzer
Seepferdchen



Dabei seit: 23.06.2001

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Da du ja als Mieter aus dem Schneider bist...

...warum kratzt dich das denn? Mal abgesehen davon, dass du und deine Nachbarn sich den Hals brechen können, kann's dir doch eigentlich egal sein. pfeifen

17.08.2002 16:30 Email an flitzer senden Homepage von flitzer Beiträge von flitzer suchen
Gate


Dabei seit: 27.06.2001

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Das is aber nicht nett, flitzer... smile

Bei meiner Genossenschaft sind die Bewohner des Erdgeschosses für das Räumen des Schnees verantwortlich... Rate mal, wer im Erdgeschoß wohnt...

BINGO ! großes Grinsen

Dat macht Laune, morgens um 6 verschlafenerweise zu streuen :

"Mmmmbrmmml... Scheiß Schnee... Mönsch ist das kalt... frrrrrrr...."

Sollte sich also jemand das Kreuz vor unserem Haus brechen, haben wir rechtlich gesehen scheinbar eine Teilschuld... Steht jedenfalls so im Mietvertrag... geschockt


20.08.2002 01:03 Email an Gate senden Homepage von Gate Beiträge von Gate suchen
flitzer
Seepferdchen



Dabei seit: 23.06.2001

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Nett ist das natürlich nicht, aber sehr bequem. großes Grinsen

Nur warum soll sich Medusa 'nen Kopp machen, wenn doch schon voriges Jahr der Schneeräumdienst bemängelt worden ist?

Bei euch im Haus sind also nur die Mieter aus dem Erdgeschoss zum Schneeräumen verdonnert? Was macht denn der Rest - euch beim Schneeschieben zusehen?

Bei uns geht's rundrum und ist mit einer Art Putz und Kehrwoche gepaart. Wenn man Pech hat, ist man die ganze Woche dran, allerdings fällt diese Woche nur alle paar Jahre in die kritische Winterzeit...und dann heisst es, Daumen drücken. Augenzwinkern

21.08.2002 01:13 Email an flitzer senden Homepage von flitzer Beiträge von flitzer suchen
 
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