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observerbb
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Heimliche Vaterschaftstests ungültig Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen       IP Information Zum Anfang der Seite springen



Keine DNA-Tests in Eigenregie – nur nach gerichtlicher Anordnung


Nur wenn der Vaterschaftstest zuvor gerichtlich angeordnet wurde, ist das Testergebnis auch vor Gericht gültig.

Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Heimlich gemachte Vaterschaftstest sind als Beweismittel unzulässig.

Den Kaugummi der vermeintlichen Tochter oder eine Haarprobe des eventuellen Sohnes zur DNA-Analyse einzureichen ist daher rechtswidrig.

Zwar stünde den Klägern ein "berechtigtes Interesse" auf Kenntnis ihrer Vaterschaft zu. Doch der BGH begründete das Urteil mit einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Kindes. Die Klage der Väter wurde daher abgewiesen.

Eine Vaterschaft kann im Nachhinein nur dann angefochten werden, wenn konkrete Gründe vorliegen. Erst dann prüft das Gericht, ob ein Gutachter beauftragt wird und die Abstammung geklärt wird.

express

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Bigbrother? - never heard of

12.01.2005 18:46 Email an observerbb senden Beiträge von observerbb suchen
Wilson
Mitglied



Dabei seit: 25.06.2001

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Na toll, und daß eine Frau dem Kind unter Umständen vormacht, ein anderer sei sein Vater, das fällt nicht unter "Verletzung des Persönlichkeitsrechts"? Vogel

Ich finde es unerhört, daß Frauen gegenüber Männern eine derartige Allmacht eingeräumt wird; damit werden Männer zu hilflosen Deppen degradiert.

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Berophars Strickblog

18.01.2005 22:49 Email an Wilson senden Homepage von Wilson Beiträge von Wilson suchen
 
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