SaraS
DSDS Expertin - besser als Bohlen
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Supertalent Freddy Sahin-Scholl lässt für seine Söhne Nabelschnurblut einlagern
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Das RTL-Supertalent des Jahres 2010, Freddy Sahin-Scholl (Künstlername Galileo) ist Papa geworden: Am 1. Juni kam Sohn Nathan Amadeus zur Welt. Wie schon beim älteren Bruder lagerte der 57-Jährige das Nabelschnurblut des Babys bei Vita 34 in Leipzig ein. Einer der Gründe: Freddys Frau verbrachte vor einigen Jahren wegen des Verdachts auf Leukämie mehrere Wochen im Krankenhaus, deswegen wollen die Eltern ihre Kinder absichern.
„Unsere Kinder sind das Wichtigste für uns. Wir möchten, dass sie abgesichert sind. Deswegen haben wir bei Nathan und seinem älteren Bruder Aurelius Noah das Nabelschnurblut eingelagert. Sollten sie, was wir nicht hoffen, einmal schwer erkranken, können die Stammzellen ihnen möglicherweise das Leben retten“, so der gelernte Krankenpfleger, der erst mit 40 Jahren sein Gesangstalent entdeckte.
Weitere Prominente, die in Leipzig Nabelschnurblut eingelagert haben, sind nach Informationen der Vita 34 AG Mariella Ahrens, Jens Weißflog und Sonya Kraus.
Bei "Das Supertalent" sang der 57-jährige Freddy Sahin-Scholl in zwei Stimmlagen ein Ein-Mann-Duett und sorgte mit seinem selbstkomponierten Song Carpe Diem für Lobeshymnen in der Jury. "Die Nummer ist der Oberkracher“, urteilte Dieter Bohlen. Auch Sylvie van der Vaart war nach Freddys Auftritt hin und weg und bedankte sich für dieses "Geschenk". Der Karlsruher kann Bariton und Countertenor in einem Lied singen, obwohl er nie eine musikalische Ausbildung erhalten hat. "Wenn ich singe, bin ich einer anderen Welt", sagt Freddy Sahin-Scholl über sich.
Seine Frau ist die 15 Jahre jüngere türkischstämmige Jasmin Sahin. Seit der Heirat mit ihr trägt er einen Doppelnamen. Die Event- und Künstleragentin ist seine Managerin.
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Quelle: http://nachrichten.lvz-online.de/leipzig...rd-a-93634.html
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20.06.2011 16:13 |
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SaraS
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•Keine gütliche Einigung im Streit mit „Supertalent“ Sahin-Scholl
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Im Zivilrechtsstreit um eine Beteiligung an den Einnahmen des RTL-„Supertalents“ Freddy Sahin-Scholl ist am Montag eine vom Landgericht Karlsruhe angeregte gütliche Einigung gescheitert. Das Gericht verhandelte über eine Klage Sahin-Scholls gegen den Frührentner Eugen M., der Sahin-Scholl dazu gebracht haben will, sich bei der RTL-Show „Das Supertalent“ zu bewerben. Dafür habe Sahin-Scholl ihm im Mai 2010 eine 20-prozentige Erlösbeteiligung zugesagt. Der Sänger bestreitet das und verlangt die Unterlassung derartiger Behauptungen. Schon Anfang Januar hatte Sahin-Scholl gegen M. eine entsprechende einstweilige Verfügung erwirkt.
Sahin-Scholl hatte im Dezember den Fernsehwettbewerb gewonnen, wofür er ein Preisgeld von 100.000 Euro erhalten hatte. Die 10. Zivilkammer des Landgerichts machte nun einen Vergleichsvorschlag, wonach der 54-jährige Frührentner von Sahin-Scholl rund 5.000 Euro und die Begleichung sämtlicher Anwaltskosten erhalte.
Diesen Vorschlag lehnte Eugen M. als „lächerlich“ ab. Er habe dem Sänger vorgerechnet, dass er bei einer entsprechenden Vermarktung der CDs rund 1,3 Millionen Euro verdienen könne. 20 Prozent davon wären 260.000 Euro. „5.000 Euro sind total unrealistisch“, sagte der Frührentner empört. Er wolle lieber das Risiko eines Urteils eingehen.
Dabei hatte die Vorsitzende Richterin der Zivilkammer schon in ihrer Einführung deutlich gemacht, dass sie „große Bedenken“ habe, dass Eugen M. mit seinem Anspruch auf Erlösbeteiligung Erfolg haben werde. Der Frührentner verlangt nämlich seinerseits Auskunft über die Einkünfte Sahin-Scholls, die dieser durch den „Supertalent“-Sieg erwirtschaftet hat, um dann Schadenersatz geltend machen zu können.
Der Anwalt des 57-jährigen Sängers, Ralf Kitzberger, wies darauf hin, dass es eine schriftliche Vereinbarung über die angeblichen 20 Prozent nicht gibt. Zudem hatte M. offenbar noch in einer E-Mail vom Oktober 2010 darauf verzichtet, Ansprüche geltend zu machen.
Zwtl: „Mister 20 Prozent“ mischte sich immer wieder ein
Sahin-Scholls Ehefrau Jasmin betonte am Montag zudem als Zeugin vor dem Landgericht, sie sei bereits seit 2006 Managerin ihres Ehemanns. Das habe sie auch zu M. gesagt, der sich aber immer wieder zur Unzeit „eingemischt“ habe, „skurille Ideen“ vorgebracht und sich selbst als „Mister 20 Prozent“ tituliert habe. Von einer Absprache über eine Gewinnbeteiligung in Höhe von 20 Prozent wisse sie nichts, sagte die 42-jährige Frau.
M. dagegen betonte: „Er hat's halt versprochen.“ Aus Sicht des Anwalts von M., Jürgen Kowalczyk, hatte das relevante Gespräch in einem Karlsruher Café, in dem es um die 20 Prozent gegangen sei, vertraglichen Charakter. Das Gespräch war zufällig von zwei Männern am Nebentisch belauscht worden, von denen einer am Montag als Zeuge auftrat.
Der 42-jährige Haustechniker eines Schnellrestaurants sagte, Sahin-Scholl und Eugen M. hätten so laut geredet, dass er es mitgekriegt habe. Dabei habe Sahin-Scholl gesagt, dass er M. „20 Prozent“ gebe. Die Richterin fragte daraufhin: „20 Prozent von was?“ Darauf der Zeuge: „Das weiß ich nicht.“
Sahin-Scholl äußerte sich nach der Verhandlung zuversichtlich. „Ich setze sehr großes Vertrauen in dieses Gericht“, sagte er der dapd. Die Verhandlung wird am 26. September fortgesetzt
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Quelle: http://www.boulevard-baden.de/lokales/na...norbert-380797/
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20.06.2011 16:16 |
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Weil er ihm Tipps gab
„Supertalent“-Sieger muss Ex-Kumpel entschädigen
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Eines muss man Freddy Sahin-Scholl lassen: Auch knapp zehn Monate nach seinem Sieg bei der RTL-Show „Deutschland sucht das Supertalent“ sorgt der Sänger aus Karlsruhe weiter für Schlagzeilen.
Allerdings weniger wegen seiner Sangeskünste, sondern wegen eines Rechtsstreits. Nach langem Tauziehen einigte er sich am Montag vor dem Landgerichts Karlsruhe auf einen Vergleich. Er zahlt einem Frührentner 5000 Euro, weil der ihn auf die Idee mit der Show gebracht haben will.
„Wir wollen die Sache endlich vom Tisch haben, damit sich mein Mandant wieder auf seine Karriere konzentrieren kann“, erklärte sein Verteidiger.
Der Frührentner hatte den Casting-Show-Sieger mit den zwei Stimmlagen wegen eines mündlich abgeschlossenen Vertrages verklagt. Er behauptet, er habe Sahin-Scholl erst zur Teilnahme an der Fernsehsendung überredet und viele Tipps für ein erfolgversprechendes Auftreten gegeben.
Im Gegenzug soll ihm Sahin-Scholl 20 Prozent der Gesamteinnahmen zugesagt haben. Alleine die Gewinnsumme betrug 100.000 Euro. Sahin-Scholl bestritt diese Vereinbarung und verlangte eine Unterlassungserklärung. Beide Klagen sind jetzt vom Tisch.
Für die Sicht des Frührentners sprach ein 55-jähriger Schlosser, der im Mai 2010 in einem Straßencafé Zeuge eines Gesprächs zwischen den beiden Männern wurde. Er habe gelauscht, weil sie „lautstark und intensiv“ geredet hätten. Dabei habe er gehört, wie Sahin-Scholl seinem Gegenüber eine Gewinnbeteiligung von 20 Prozent versprochen habe. Für welche Gegenleistung, daran konnte er sich allerdings nicht mehr erinnern. „Ich konnte schließlich nicht alles hören.“
Das Gericht wertete diese Aussage zwar als Beleg für eine mündlich getroffene Vereinbarung, mehr als den Vergleich könne der Frührentner wegen der dürftigen Beweislage allerdings nicht erwarten. Noch im Juli hatte der Kläger den Vergleich wegen der zu geringen Summe als lächerlich abgetan. |
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Quelle: http://www.express.de/promi-show/weil-er...6,10902532.html
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02.10.2011 17:30 |
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10.12.2011 18:52 |
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