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meister b
Administrator

Dabei seit: 29.07.2001

Castingshow Verträge Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen       IP Information Zum Anfang der Seite springen

neu am markt ein buch welches sich intensiv mit dem künstlervertragsrecht etc. befasst. mit 110sfr nur etwas teuer für den normalkonsumenten. aus einem zugehörigen pressebericht habe ich mal verwertbare infos herausgezogen. vielleicht findet sich ja noch mehr.


Poto Wegener
«Musik & Recht»,
Josef Keller Verlag, 568 Seiten, 110 Franken.

Zitat:

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Erstmals bündelt ein Autor die juristischen Fragen, die sich dauernd neu stellen, seit die Musik digitalisiert und für jeden jederzeit abruf-, verfüg- und veränderbar wurde. Ein starkes Buch. Verständlich statt abgehoben, voller Beispiele, Musterverträge und Schmunzelstoff.

Nun soll Wegener bei «MusicStar» für Fairness sorgen. Fairness?! Casting-Shows sind für Knebelverträge bekannt. Retorten-Grüppchen wie No Angels und Tears müssen die Investitionen der Plattenfirma amortisieren, ehe sie mit knausrigen sieben Prozent am Gewinn beteiligt werden. An Konzerteinnahmen partizipiert die Plattenfirma meist auch. «Ob die Prozentbeteiligung fünf, zehn oder zwanzig Prozent beträgt, ist gar nicht das Wichtigste», sagt Wegener. «Sondern: Wie lange dauert ein Vertrag? Wie kommt man raus, wenn die Chemie nicht mehr stimmt?»
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Quelle

13.10.2003 16:53 Email an meister b senden Beiträge von meister b suchen
meister b
Administrator

Dabei seit: 29.07.2001

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Zitat:

Fallstricke in Castingverträgen
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Zuweilen sehen Klauseln auch vor, dass die Castingfirma im Namen der Darsteller Aussagen gegenüber der Presse macht und sogar Verträge unterschreiben darf. Rechtsanwältin Heidrun Huber - Spezialistin für Filmrecht - bekommt immer mehr Knebelverträge mit Castingfirmen auf den Tisch. Doch nicht nur die einzelnen Punkte sind unseriös, kritisiert sie, sondern der Vertrag ist es von Grund auf. Denn die Castingfirma spiele sich oftmals auf, als wäre sie Manager oder Agent der Darsteller, der Provision verlangen darf. Eine Castingfirma kann aber grundsätzlich nicht gleichzeitig Manager sein, weil sie sonst zwei widersprechende Interessen vertreten müsste: das des Senders und das der Darsteller. Eine solche Vertragskonstruktion sei kein Einzelfall, sagt Huber. Sie grenzt ihrer Meinung nach an Betrug.

Wenn so ein Vertrag unter dem Deckmantel eines Castingvertrages verkauft wird, so muss man davon ausgehen, dass der Darsteller getäuscht werden soll, weil es sich hier um keinen Castingvertrag handelt. Es handelt sich um einen Managementvertrag, und das sind zwei verschiedene Dinge: der Caster ist von der Produktionsfirma beauftragt und soll - vom Sender bezahlt - für den Sender Darsteller finden, das Management muss eindeutig auf Seiten des Darstellers stehen. Ein Management darf nicht mit dem Sender verbandelt sein.

Bemerkbar macht sich diese Verbandelung vor allem dann, wenn es um das Aushandeln der Gage geht. Darsteller würden oftmals ohne Erfolg für mehr Geld kämpfen, da Caster und Sender die Höchstgage schon vorher vereinbart haben, sagt die Anwältin. Wer schon einen derartigen Knebelvertrag abgeschlossen hat, sollte versuchen, ihn rückgängig zu machen.
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Quelle

21.10.2003 23:04 Email an meister b senden Beiträge von meister b suchen
Wilson
Mitglied



Dabei seit: 25.06.2001

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Hmm, interessante Sache!
Ich arbeite ja für eine juristische Fachbuchhandelsgruppe...
Aber ich nehme an, das bezieht sich auf Schweizer Recht, oder?
Ansonsten könnte ich meinem Chef ja mal den Tipp geben, der weiß bestimmt gar nicht, daß solche neuen Fachgebiete existieren.

__________________
Berophars Strickblog

21.10.2003 23:36 Email an Wilson senden Homepage von Wilson Beiträge von Wilson suchen
meister b
Administrator

Dabei seit: 29.07.2001

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Zitat:
Original von Wilson
Hmm, interessante Sache!
Ich arbeite ja für eine juristische Fachbuchhandelsgruppe...
Aber ich nehme an, das bezieht sich auf Schweizer Recht, oder?


so hat etwas gedauert. meine ersten ergebnisse...


Zitat:

die Verbreitung von aktueller Populärmusik riesige Umsätze generiert. Es ist daher nicht weiter verwunderlich, dass es auch Leute gibt, die unrechtmäßig mitkassieren wollen.
Die Piraterie, der Musik-Klau, das kostenlose Kopieren und Verbreiten von Tonträgern bedrohen zunehmend die Rechte der Künstler. Es ist daher unerlässlich für jeden, der Musik kreiert und veröffentlicht, die Regeln des Musik-Business zu kennen.
musik & recht, das praktische Handbuch zeigt aber nicht nur die Fakten und Mechanismen des Urheberrechts auf. Auch weitere Bereiche des Musikrechts, deren Kenntnis für viele Künstler von großem Nutzen ist, werden dargestellt:
- Urheberrecht
- Verwertungsrecht (SUISA, SWISSPERFORM)
- Tonträgerindustrie und Tonträgerverträge
- Verlagswesen
- Sampling & Remix
- Musik & Internet
- Vertragsrecht
- Gruppeninterne Verträge und Organisationsstrukturen
- Konzertvertrag
- Management & Booking
- Schutz des Gruppennamens
- Lärmschutz
- Soziale Vorsorge


da das buch in einem deutschen verlag erschienen ist (eigentlich besser bekannt für telefonbücher), vermute ich dass es in teilen schon allgemeiner gehalten sein dürfte.
ansprechpartner und vertriebsadressen gibt es hier

23.10.2003 22:55 Email an meister b senden Beiträge von meister b suchen
 
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